Der neue große Knigge möchte Deutschland in Sachen Etikette endlich auf ein höheres Level heben. Bereits in der vergangenen Woche präsentierte Ihnen der Faktengräber in diesem Zusammenhang 6 eminent wichtige Regeländerungen für unser künftiges soziales Miteinander (lesen Sie hier Teil 1 dieses Artikels). Nun folgt der zweite Teil der großen Benimm-Offensive mit den neuen verbindlichen Verhaltensvorgaben Nr. 7 – 12. Wir empfehlen hierbei dringend eine äußerst sorgfältige und gewissenhafte Lektüre.

  1. Dresscode – Die Kleidervorschriften für Männer werden gelockert. Während auf  festlichen Veranstaltungen und wichtigen Geschäftsmeetings bislang nur das Tragen eines Anzugs als angemessen galt, darf der geneigte Herr nunmehr auch zum Mankini oder zu einem sonstigen Einteiler jeglicher Art greifen, ohne hierdurch einen Tabubruch zu begehen. Wichtig ist dabei lediglich, dass das eigene Gemächt dauerhaft zu mindestens zwei Dritteln bedeckt wird. Durch diese Neuerung sollen die Individualität des Einzelnen und die Vielfalt innerhalb der Gesellschaft unterstrichen werden.
  1. Das große Geschäft – Befindet sich im Freien ein nicht entsorgtes Häufchen Hundekot, so ist es nun auch Menschen gestattet, jederzeit einen eigenen Haufen daneben zu setzen. Derartiges gilt ab sofort nicht mehr als unfein oder gar ordnungswidrig. Denn gereinigt werden muss in diesen Fällen ohnehin. Somit spart ein solches Verhalten wichtige Ressourcen.
  1. Schlagen – Die körperliche Züchtigung von Kindern ist nun auch außerhalb der eigenen 4 Wände wieder gesellschaftsfähig. Sofern ein Kind sich in der Öffentlichkeit nicht adäquat verhält, also beispielsweise weint, zu laut lacht, nicht stillhält oder gar Widerworte gibt, ist die traditionelle Schelle jetzt wieder gestattet und ausdrücklich erwünscht. Dabei spielt es neuerdings auch keine Rolle mehr, ob es sich um ein eigenes oder ein fremdes Kind handelt. Derartige Maßnahmen sollen dabei helfen, eine neue Generation vernünftiger und disziplinierter junger Erwachsener zu formen.
  1. Sport – In Fußballstadien und anderen Sportstätten gebietet es ab sofort die Höflichkeit, ausschließlich das gegnerische Team zu unterstützen und lautstark anzufeuern. Erringt die eigene Mannschaft dennoch einen Sieg, so sind sämtliche Anzeichen der Freude so lange zu unterdrücken, bis sich keine Mitglieder oder Sympathisanten des Gegners mehr in Hör- und Sichtweite befinden. Wer dies nicht einhält, gilt als Hooligan und muss mit einem Stadionverbot und einem Eintrag in die polizeiliche Datei „Gewalttäter Sport“ rechnen.
  1. Die Begrüßung – Der traditionelle Handschlag zur Begrüßung und zum Abschied ist bei feierlichen Anlässen und im Berufsleben vollumfänglich durch die sogenannte „Ghetto-Faust“ zu ersetzen. Dies hat sich jedoch ohnehin bereits weitläufig durchgesetzt, so dass diese Regel lediglich eine klarstellende Funktion besitzt.
  1. Umgang mit der Unterschicht – Menschen ohne festen Arbeitsplatz sind dazu angehalten, sich beim Verlassen ihrer Wohnung ein Schild mit der Aufschrift „ich schäme mich“ umzuhängen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von weniger als 30.000 EUR. Wer einem derartigen Schild begegnet, hat dessen Inhaber einen verächtlichen Blick zuzuwerfen, gepaart mit verständnislosem Kopfschütteln. Dies soll die Betroffenen zu mehr Fleiß und Zielstrebigkeit anspornen und somit letztlich der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen.

Nur wer all diese Normen verinnerlicht und umsetzt, kann sich auch in Zukunft ohne Bedenken in der Öffentlichkeit blicken lassen. Wer hier hingegen Wissenslücken offenbart, wird für sein Umfeld leider über kurz oder lang nicht mehr tragbar bleiben können.

Der neue große Knigge beansprucht ab dem 31.07.2018 alleinige Gültigkeit. Bis dahin kann in einer Übergangsphase alternativ auch noch dem Inhalt der vergangenen Auflage gefolgt werden.

 

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