Ganz Deutschland wartet derzeit voller Anspannung auf den neuen großen Knigge. Denn schon seit 1788 definiert ausschließlich dieses Standardwerk die verbindlichen Regeln unseres sozialen Zusammenlebens. Wer sie nicht kennt und beherzigt, gilt in besseren Kreisen schnell als asozial – und das nicht ganz zu Unrecht. Anders als in den Vorjahren wird die kommende Ausgabe des großen Knigge gleich eine ganze Reihe an neuen und teilweise durchaus überraschenden Vorschriften mit sich bringen, die unser gesellschaftliches Miteinander tiefgreifend verändern werden. Die Herausgeber sprechen gar von einer noch nie dagewesenen und komplett modernisierten Benimm-Ära. Damit unsere Leser in Sachen Etikette auch in Zukunft auf der sicheren Seite sind, präsentiert der Faktengräber bereits vor dem offiziellen Erscheinungsdatum die 12 wichtigsten neuen Verhaltensvorgaben:
- Spucken – Dem chinesischen Vorbild folgend, wird das Spucken in Gesellschaft nun auch hierzulande salonfähig. Ab dem kommenden Sommer ist jeder Bürger dazu angehalten, in geschlossenen Räumen stets einen Spucknapf mit sich zu führen und diesen in regelmäßigen zeitlichen Abständen von 5 bis 10 Minuten zu benetzen. Das vorherige Hochziehen von Schleim aus der Rachengegend ist hierbei nicht nur erlaubt, sondern aufgrund seiner gesundheitsfördernden Wirkung sogar ausdrücklich erwünscht. Im Freien bedarf es keines speziellen Gefäßes, das Spucken auf den Boden ist überall und ausnahmslos gestattet, ohne als unhöflich zu gelten. Bekommen Sie in Zukunft also unverhofft mal einen Grünen vor die Füße gesetzt, so werten Sie dies bitte nicht als Respektlosigkeit Ihres Gegenübers. Dies würde Sie unweigerlich als bildungsfern entlarven.
- Vorglühen – Erhält man eine Einladung zu einer privaten Party oder Festivität, so hat man dort bereits dezent angetrunken zu erscheinen. Der Knigge empfiehlt hierbei einen Wert zwischen 0,9 und 1,2 Promille. Wer nüchtern auftaucht, gilt als geizig und gierig, da er seinen Rausch ausschließlich aus den Vorräten des Gastgebers beziehen möchte. Ein solcher Eindruck muss, insbesondere bei Einladungen von Vorgesetzten, tunlichst vermieden werden und könnte im schlimmsten Fall extrem schädigend für den weiteren Karriereweg sein.
- Respektsbekundung – Sieht man eine Person aus einem PKW der Luxus-Klasse aussteigen, so hat man dieser umgehend und deutlich sichtbar seinen Respekt zu erweisen. Für Männer wird eine Verbeugung fällig, Frauen haben einen tiefen Knicks auszuführen. Hierauf folgen sollten 2-3 adäquate Komplimente sowie die Frage: „Kann meine Wenigkeit Ihnen in irgendeiner Form behilflich sein?“ Eigene Termine (privat wie beruflich) sind bei Annahme dieses Angebots im Zweifel abzusagen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn man selbst über ein Kraftfahrzeug aus dem Premiumsegment verfügt. In derartigen Konstellationen genügt ein einfacher Salut.
- Etikette im Bett – Beim Geschlechtsverkehr außerhalb einer festen Partnerschaft ist die Ejakulation in das Gesicht der Sexualpartnerin oder des Sexualpartners nur noch nach vorheriger ausdrücklicher Absprache gestattet. Hieran haben sich Männer und Frauen gleichermaßen zu halten. Bislang galten derartige Praktiken als stillschweigend geduldet, so lange zuvor nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wurde.
- Niesen und Flatuieren – Höchst umstritten war über Jahre hinweg die Frage, wie man auf das Niesen eines anderen Menschen zu reagieren hat. Soll man Gesundheit wünschen? Soll man es ignorieren und schweigen? Zukünftig ist keine dieser beiden Varianten mehr korrekt. Stattdessen gebietet es die Etikette, in solchen Fällen unverzüglich in schallendes Gelächter auszubrechen. Dies entkrampft die Situation und nimmt ihr die Peinlichkeit. Gerade in größeren Tischgesellschaften kann das gemeinsame Lachen ganz immens zur Auflockerung der Stimmung beitragen. Bei Blähungen in Gesellschaft bleibt es demgegenüber dabei, dass man als Täter einen möglichst angeekelten Eindruck machen und die Schuld auf den Nebenmann schieben sollte. Dies gilt insbesondere in Räumlichkeiten von geringer Größe.
- Beleidigungen – Die Ausdrücke „Fick Deine Mutter!“ und „Ich ficke Deine Mutter!“, sowie „Hurensohn“ und „Missgeburt“ gelten ab sofort ausnahmslos als unangemessen und sogar beleidigend. Wer in dieser Form mit seinem Gegenüber spricht, begeht demnach zwingend einen Verstoß gegen die geltenden Benimm-Regeln und könnte verständnislose Reaktionen ernten. In der Vergangenheit handelte es sich bei derartigen Formulierungen noch um gesellschaftliche Grauzonen.
Der neue große Knigge beansprucht ab dem 31.07.2018 alleinige Gültigkeit. Bis dahin kann in einer Übergangsphase alternativ auch noch dem Inhalt der vergangenen Auflage gefolgt werden.
Die Regeländerungen Nummer 7 – 12 aus dem neuen großen Knigge werden wir Ihnen in der kommenden Woche im zweiten Teil dieses Artikels vorstellen.
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